Im Versicherungswesen bezieht sich der Begriff „Gefahrerhöhung“ auf Veränderungen oder Umstände, die das Risiko eines Schadenereignisses erhöhen können. Versicherungsunternehmen berücksichtigen diese Gefahrerhöhungen, um die Prämien und Versicherungsbedingungen angemessen anzupassen. Jedoch müssen Versicherungsnehmer auch ihre Verpflichtung zur Meldung von Gefahrerhöhungen beachten, um im Schadensfall eine Deckung zu gewährleisten.
Was ist eine Gefahrerhöhung?
Eine Gefahrerhöhung kann verschiedene Formen annehmen. Es kann sich beispielsweise um eine Veränderung in den Umständen handeln, unter denen ein versichertes Objekt genutzt wird. Ein einfaches Beispiel wäre, wenn ein Wohnhaus zusätzlich gewerblich genutzt wird, indem ein Home-Office eingerichtet wird. Diese zusätzliche Nutzung kann das Risiko von Schadenereignissen wie Feuer, Einbruch oder Haftpflichtansprüchen erhöhen.
Aber auch physische Veränderungen am versicherten Objekt können eine Gefahrerhöhung darstellen. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn bei einem Unternehmen neue Maschinen angeschafft werden, die das Risiko von Betriebsunterbrechungen oder Geräteschäden erhöhen.
Die Meldepflicht von Gefahrerhöhungen
Versicherungsnehmer haben in der Regel eine Meldepflicht für Gefahrerhöhungen. Diese Pflicht beinhaltet die rechtzeitige Benachrichtigung des Versicherungsunternehmens über alle Veränderungen, die das versicherte Risiko erhöhen könnten. Die genauen Meldefristen können je nach Versicherungsvertrag variieren, aber eine Verzögerung bei der Meldung kann im Schadensfall zu erheblichen Problemen führen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Versicherungsunternehmen bei nicht gemeldeten Gefahrerhöhungen ihre Leistungspflicht einschränken oder im schlimmsten Fall sogar ablehnen können. Um diesem Risiko vorzubeugen, sollten Versicherungsnehmer bereits im Vorfeld potenzielle Gefahrerhöhungen mit dem Versicherungsunternehmen besprechen und klären, ob zusätzlicher Versicherungsschutz erforderlich oder eine Anpassung des bestehenden Versicherungsvertrags möglich ist.
Reaktion des Versicherungsunternehmens
Wenn eine Gefahrerhöhung gemeldet wird, reagiert das Versicherungsunternehmen in der Regel mit einer Überprüfung des Risikos. Dies kann die Beauftragung eines Gutachters beinhalten, der die Veränderungen vor Ort begutachtet und bewertet. Auf Grundlage dieser Bewertung entscheidet das Versicherungsunternehmen, ob eine Anpassung der Prämie notwendig ist und ob eventuell weitere Bedingungen an den Versicherungsschutz geknüpft werden.
Bei einer Gefahrerhöhung besteht auch die Möglichkeit, dass das Versicherungsunternehmen die Zusatzrisiken nicht übernehmen möchte. In diesem Fall kann es vorkommen, dass Versicherungsnehmer spezielle Einschlüsse oder separate Versicherungspolicen für die zusätzlichen Risiken abschließen müssen, um ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.
Fazit
Gefahrerhöhungen stellen ein wichtiges Element im Versicherungswesen dar. Versicherungsnehmer müssen ihre Verpflichtung zur Meldung von Gefahrerhöhungen beachten, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten und Schwierigkeiten im Schadensfall zu vermeiden. Durch eine frühzeitige Kommunikation mit dem Versicherungsunternehmen können potenzielle Gefahrerhöhungen identifiziert und notwendige Maßnahmen ergriffen werden, um den optimalen Versicherungsschutz zu gewährleisten.