Die Sturmversicherung ist eine Form der Sachversicherung, die Schäden abdeckt, die durch Stürme verursacht werden. Sie ist eine wichtige Absicherung für Hausbesitzer und Mieter, da Stürme hohe finanzielle Schäden verursachen können.
Was ist eine Sturmversicherung?
Die Sturmversicherung ist Bestandteil der Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung und deckt Schäden an Gebäuden oder beweglichen Gegenständen ab, die durch Stürme verursacht werden. Hierzu zählen zum Beispiel Schäden an Dächern, Fenstern, Türen oder Gartenmöbeln. Auch Folgeschäden wie Wassereinbruch durch undichte Dächer werden in der Regel von der Sturmversicherung abgedeckt.
Die Sturmversicherung kann als Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung enthalten sein oder auch als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden.
Leistungen der Sturmversicherung
Die genauen Leistungen der Sturmversicherung können je nach Versicherungsunternehmen und Tarif variieren. In der Regel werden jedoch Schäden an Gebäuden, Gebäudeteilen und beweglichen Gegenständen abgedeckt, die direkt durch Stürme verursacht werden. Hierbei ist es wichtig, zwischen Sturm und Orkan zu unterscheiden.
Ein Sturm liegt vor, wenn der Wind eine Geschwindigkeit von mindestens 62 km/h erreicht. Ein Orkan hingegen wird ab Windgeschwindigkeiten von 118 km/h definiert. Schäden, die durch einen Orkan verursacht werden, sind in der Regel ebenfalls von der Sturmversicherung abgedeckt. Es ist jedoch ratsam, die genauen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags zu prüfen, da es hier Unterschiede geben kann.
Die Sturmversicherung deckt in der Regel folgende Kosten ab:
- Reparatur- oder Wiederherstellungskosten für beschädigte Gebäude oder bewegliche Gegenstände
- Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten nach einem Sturmschaden
- Kosten für temporäre Sicherungsmaßnahmen, um weitere Schäden zu verhindern
- Eventuell entstandene Schäden durch einen Wassereinbruch aufgrund undichter Dächer oder Fenster
Was ist nicht von der Sturmversicherung abgedeckt?
Es gibt bestimmte Schäden, die von einer Sturmversicherung nicht abgedeckt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Schäden, die durch fahrlässiges Verhalten entstehen. Wenn beispielsweise Fenster oder Türen nicht ordnungsgemäß verschlossen wurden und dadurch während eines Sturms Schäden entstehen, kann dies als fahrlässiges Verhalten gewertet werden und die Versicherung kann die Leistungen verweigern.
Auch Schäden an Gartenmöbeln, die nicht ausreichend gesichert waren, werden in der Regel nicht von der Sturmversicherung abgedeckt. Es ist daher wichtig, vor Abschluss einer Sturmversicherung die genauen Versicherungsbedingungen zu prüfen und gegebenenfalls ergänzenden Schutz abzuschließen.
Fazit
Die Sturmversicherung ist eine wichtige Absicherung für Hausbesitzer und Mieter, um sich vor den finanziellen Folgen von Sturmschäden zu schützen. Sie deckt Schäden an Gebäuden, Gebäudeteilen und beweglichen Gegenständen ab, die direkt durch Stürme verursacht werden. Durch eine rechtzeitige Absicherung kann man sich vor unvorhergesehenen Kosten schützen und somit beruhigt in die Zukunft blicken.